Exportbestimmungen für EPAL Europaletten

Anforderungen und Umsetzung des IPPC (International Plant Protection Convention) Standards für Holzverpackungen (ISPM 15)

Im Rahmen des IPPC (International Plant Protection Convention), einer Unterorganisation der FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) wurden phytosanitäre Vorschriften für den internationalen Handel mit Verpackungen aus Vollholz erlassen. Dazu gehört zum einen eine Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von 56° C über mindestens 30 Minuten oder eine Begasung mit Methylbromid. Zum anderen ist die Holzverpackung an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einem anerkannten Kennzeichen zu markieren, das ein von der FAO festgelegtes und geschütztes Logo enthält (siehe unten). Holzwerkstoffe unterliegen in diesem Zusammenhang keinerlei Anforderungen.

Exportbestimmungen Holzpaletten IPPC
Trocknungskammer für Schroth Paletten

ISPM 15 Behandlung von Paletten und EPAL Europaletten

Zum Schutz der einheimischen Waldbestände gegen Einschleppung von Holzschädlingen haben viele Länder Quarantänebestimmungen erlassen. Schroth GmbH vertreibt und vermietet Paletten, EPAL Europaletten und Spezialpaletten, die in der eigenen Trockenkammer ISPM 15 behandelt werden. ISPM 15 ist ein international vereinbarter Standard.  Dieser wurde durch die IPPC (International Plant Protection Convention) vereinbart. Er besagt, Vollholz mit einer Stärke von mehr als 6mm Dicke zu behandeln, um es weltweit versenden zu dürfen. Beim Verschiffen ist es nämlich erforderlich, dass Paletten und EPAL Europaletten entweder mit Fungiziden behandelt oder per Hitzeeinwirkung sterilisiert werden.

ISPM 15 betrifft lediglich festes Holz.

Die Palette oder EPAL Europalette wird mittels genormter Methode behandelt: Per Wärmebehandlung wird das Holz bei einer Temperatur von 56 Grad für mindestens 30 Minuten in einem Brennofentrockner getrocknet. Eine eingebrannte Markierung muss angebracht werden. Diese Markierung besteht aus der ISO 3166 Landeskennzahl mit zwei Buchstaben (DE = Deutschland), der regionalen Bezeichnung und einer Zulassungsnummer für den jeweils regional zugelassenen Palettenhersteller. Die Methode wird durch die Abkürzung HT für Wärmebehandlung oder MB für die Behandlung mit dem Fungizid  Methylbromid deklariert.